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Familie Arndt
Forsthaus Krams 1
OT Beutel
17268 Templin
Tel. : +49 (0) 3987 - 200299
Fax : +49 (0) 3987 - 209732
Mobile: +49 (0) 172 - 3278950
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Hinweise zur Reservierung:

Bitte beachten Sie, daß per e-mail nur Anfragen beantwortet werden können.
Zu einer Reservierung kommt es erst, wenn ein vom Vermieter und vom Mieter unterschriebener Mietvertrag beim Vermieter vorliegt.
Die Mietverträge (2) werden Ihnen mit der "gelben Post" zugeschickt, Einen der Verträge behalten Sie bitte, den anderen schicken Sie bitte möglichst rasch und unterschrieben zurück. Erst dann ist Ihnen die Reservierung sicher.
Die Allgemeinen Mietbedingungen werden Ihnen mit dem Mietvertrag nochmals bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu unserer Online-Reservierung!

Allgemeine Mietbedingungen

Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen, deren Inhalt dem Mieter bei Vertragsunterzeichnung bekannt ist und mit deren Geltung er einverstanden ist.
1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald  die Ferienwohnung bestellt und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Die Mietdauer beginnt im Allgemeinen am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreisetag um 11.00 Uhr , oder nach Absprache
3. Der Abschluß des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig , auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4. Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung Schadensersatz zu leisten.
5. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leitungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Inklusivpreises und bei der Pensionsvermietung /Zimmer mit Frühstück) 40% des Pensionsinklusivpreises.
6. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur Anderweitigen Vermietung hat der Mieter für die Dauer des Vertage den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
c) Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Vereinbarung gestattet.
7. Erfüllungsort ist Templin und Gerichtsstand ist Prenzlau.

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